
Kontrolle
Kontrolle der für die Abrechnung erforderlichen Aufmessungen, Prüfung aller Rechnungen auf Richtigkeit und Vertragsmäßigkeit. Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung der an der Planung und Bauüberwachung beteiligten Sonderfachleuten mit Feststellung von Mängeln und Gewährleistungsfristen. Laufende Kostenkontrolle von der Vergabe bis zur Übergabe des Gebäudes an den Bauherrn. Überprüfung aller Teil- und Schlußrechnungen und der dazugehörigen Massenermittlungen, Freigabe der jeweiligen Zahlungsbeträge an den Bauherrn.
