
Bauaufsicht
Örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn auf der Baustelle. Überwachung der Einhaltung des Zeitplanes für die Gesamtabwicklung. Örtliche Überwachung der Herstellung des Bauwerkes, leitend für den Gesamtablauf sowie koordinierend bezüglich der Tätigkeiten der an der Bauüberwachung beteiligten Sonderfachleuten. Überwachung auf Übereinstimmung mit den Plänen, Leistungsverzeichnissen, Verträgen und Angaben auf Einhaltung der technischen Regeln und der behördlichen Vorschreibungen. Direkte Verhandlungstätigkeit mit den ausführenden Unternehmen, örtliche Koordination aller Lieferungen und Leistungen, Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme an den entsprechenden Verfahren. Übergabe des Bauwerkes an den Bauherrn.
