
Einreichplanung
Durcharbeiten des grundsätzlichen Lösungsvorschlages der Bauaufgabe aufgrund des genehmigten Vorentwurfes unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen. Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfes in solcher Durcharbeitung, dass dieser ohne grundsätzliche Änderung als Grundlage für die weiteren Teilleistungen dienen kann. Durchführung der für die baubehördliche Bewilligung erforderlichen Erhebungen sowie Abklärung. Erarbeitungen der erforderlichen Zeichnungen und Schriftstücke bzw. Berechnungen auf der Grundlage des Entwurfes. Vertretung des Bauherrn bei den erforderlichen behördlichen Verhandlungen.
